BFP-Baumarkt Logo

BFP-Baumarkt

Home  |  Impressum |  News
Kategorien
» Sonderaktionen
» Spezialkleber
» Technische Sprays
» Anti-Graffiti
» Spezialreiniger
» Kleben-Dichten
» Kleinteile-Elektrik
» Materialbearbeitung
» Klebebänder

Warenkorb
+ Ihr Warenkorb ist leer

Artikel im Warenkorb: 0
Preis: 0,00 EUR

Warenkorbzum Warenkorb
Versandkosten ab 6 EUR
Lieferzeit 10 Arbeitstage

Tags


RSS

    


Was bringt das Graffiti-Bekämpfungsgesetz?

"Nur Narrenhände beschmieren Tisch und Wände!" Dieser Spruch unserer Großeltern zeigt, dass auch schon in früheren Zeiten der Drang bestand, sich auf - natürlich in fremdem Eigentum stehenden - Flächen "künstlerisch" zu verewigen. Heute verursachen Graffiti-Schmierereien immense volkswirtschaftliche Schäden. Kann hier die Strafjustiz helfen? Das jetzt in Kraft getretene sog. Graffiti-Bekämpfungsgesetz zieht einen (vorläufigen?) Schlussstrich unter die Bemühungen des Gesetzgebers, durch Modifizierung von Strafvorschriften dem Besprühen von Bauwerken o.Ä. entgegenzuwirken.

Produkte zum Graffiti-Schutz: Anti-Graffiti

Bislang setzt die Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung eine Substanzverletzung voraus - hierfür genügte das Auftragen von Farbe meist nicht. Nunmehr kann nach §§ 303, 304 StGB auch bestraft werden, wer "unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert".

Doch was bedeuten die neuen Begriffe? Worauf ist dabei abzustellen? Es ist zu befürchten, dass erst Gerichtsentscheidungen etwas mehr Klarheit bringen.

(39. Strafrechtsänderungsgesetz v. 1.9.2005, BGBI I,2674; ausführlich zu der Gesetzesregelung: Eisenschmid, NJW 2005, 3033)

Dr. Ciruliles


  
© Internet-Service Perner